Am 28.09.2025 findet die Stichwahl der Landrätin/des Landrates statt. Jeder Wahlberechtigte kann auch ohne Wahlbenachrichtigung am 28.09.2025 in seinem Wahllokal wählen. In diesem Fall ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes ausreichend.
Außerdem besteht ab sofort die Möglichkeit im Wahlamt der Gemeinde Windeck (ehemalige Polizeiwache, Rathausstr. 12, 51570 Windeck-Rosbach) zu wählen. Bitte bringen Sie hierfür Ihr Ausweisdokument mit.
Ebenso können bis zum 24.09.2025 über die Homepage der Gemeinde Windeck die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig.
Bei Fragen steht das Wahlamt zur Verfügung (Tel.: 02292/601-192 oder Email: wahl@gemeinde-windeck.de).













