Halbseitige Straßensperrung und Einbahnregelung „Am Rosenbaum“, Höhe Hs-Nr. 41 in Windeck-Herchen ab 03.08.2026;

Aus Verkehrssicherungsgründen erfolgt vorübergehend ab 03.08.2026 eine halbseitige Sperrung der Fahrbahn in der Straße „Am Rosenbaum“   in Windeck-Herchen. Für den Verkehr verbleibt eine ausreichende Durchfahrtsbreite.

Der Hintergrund sind Schäden im talseitigen Fahrbahnbereich inklusive der Randeinfassungen.

Aufgrund der eingeschränkten Sichtverhältnisse wird zusätzlich eine Einbahnregelung im Abschnitt zwischen der Einmündung der Straße           „Am Rosengarten“ in Fahrtrichtung L 312 (Höher Landstraße) eingerichtet.

Windeck-Rosbach, den 27.07.2026

In Vertretung

Gez.

Thomas Becher

Beigeordneter

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