Hinweise für Hundehalter in Bezug auf Hundekot und Verunreinigungen

Leider gehen immer wieder Beschwerden über Hundekot und andere durch Hunde verursachte Verunreinigungen auf öffentlichen Flächen, an Wegen – insbesondere an der Sieg – sowie auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ein.

Die Gemeinde erinnert daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter daran, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Hundekotbeutel oder andere geeignete Beutel sollten anschließend in einem öffentlichen Abfallbehälter oder über die eigene Restmülltonne entsorgt werden.

Nach § 5 Abs. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Windeck (OBVO GW) sind Personen, die Hunde mit sich führen, verpflichtet, die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Auch § 17 Abs. 1 Satz 1 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) verpflichtet dazu, über das übliche Maß hinausgehende Verunreinigungen von Straßen und Wegen ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen.

Besondere Rücksicht ist auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen geboten. Hundekot auf Tierweiden und Anbauflächen kann die Nutzung der Flächen beeinträchtigen und insbesondere bei der Herstellung von Tierfutter problematisch sein.

Die Gemeinde Windeck bittet daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihrer Verantwortung nachzukommen und Verunreinigungen durch ihre Hunde konsequent zu beseitigen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zu sauberen öffentlichen Flächen, einem guten Miteinander und zum Schutz der Landwirtschaft.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, Herr Fröhlich (Tel. 02292/601104) und Herr Brieden (Tel. 02292/601105), zur Verfügung.

 

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