Pressemitteilung zur Erweiterung des Steinbruchs Imhausen

Die Gemeinde Windeck hat Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Absetzbeckens erhoben.

Wie der Presse zu entnehmen ist, wurde für den Steinbruch in Windeck-Imhausen eine immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Absetzbeckens erteilt.

Diese Entscheidung steht im Zusammenhang mit der beantragten Erweiterung des Steinbruchs, gegen die sich die Gemeinde Windeck auf Grundlage mehrerer Beschlüsse des Gemeinderats ausgesprochen hat.‘

Da die gemeindlichen Bedenken im bisherigen Verfahren nicht ausgeräumt werden konnten, hat die Gemeinde Windeck nun Anfechtungsklage gegen die Teilgenehmigung erhoben.

Dies erfolgt zunächst fristwahrend, um nach Prüfung aller relevanten Genehmigungsunterlagen Klarheit über offene Rechtsfragen und das weitere Vorgehen zu schaffen.

 

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