Neuwahl einer stellvertretenden Schiedsperson für das Schiedsamt der Gemeinde Windeck

Der bisherige stellv. Schiedsmann wurde durch den Rat der Gemeinde Windeck am 01.07.2025 zum Schiedsmann der Gemeinde Windeck gewählt. Eine Neuwahl der gesetzlich vorgeschriebenen stellv. Schiedsperson ist daher durch den Rat der Gemeinde Windeck erforderlich.

Die Schiedspersonen führen das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in einigen Strafsachen durch. Das Schiedsamt wird von den Schiedspersonen ehrenamtlich wahrgenommen. Für den Schiedsamtsbezirk Windeck wird eine stellvertretende Schiedsperson sodann vom Amtsgericht Waldbröl bestellt.

Nach den Bestimmungen des Schiedsamtsgesetzes NRW (SchAG NRW) kann eine Schiedsperson nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen ferner das 25. Lebensjahr vollendet, jedoch nicht das 75. Lebensjahr vollendet haben und sie dürfen nicht in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt (insolvent) sein.

Auch sollen die Bewerberinnen und Bewerber ihren Wohnsitz innerhalb des Schiedsamtsbezirkes Windeck haben.

Formlose Bewerbungen oder eventuelle Nachfragen bitte ich bis zum 26.09.2025 an die Gemeindeverwaltung Windeck, Herrn Gärtner, Tel.: 02292/601-162; Email: christian.gaertner@gemeinde-windeck.de zu richten.

Nach Vorlage der Bewerbungen soll gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 3 SchAG NRW, vor der Neuwahl durch den Rat der Gemeinde Windeck, die für den Landgerichtsbezirk Bonn zuständige Bezirksvereinigung Bonn des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen gehört werden.

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