Jahresabschlüsse
Die Gemeinde Windeck hat ihr Rechnungswesen zum 01.01.2008 auf das System der doppelten Buchführung nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements NRW (NKF) umgestellt.
Gemäß § 95 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres (Kalenderjahres) einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.
Er muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist durch einen Anhang und Lagebericht zu erläutern.
Der letzte geprüfte und vom Rat der Gemeinde Windeck festgestellte Jahresabschluss kann hier heruntergeladen werden: