Beglaubigungen

Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen usw. werden grundsätzlich im Bürgerbüro vorgenommen.

Ausgenommen sind die Beglaubigungen aus Personenstandsbüchern (Heirats- und Geburtsurkunden usw.). Hier müssen aus rechtlichen Gründen Abschriften vom Standesamt gefertigt werden.

Beglaubigungen für Rentenzwecke erfolgen durch die Rentenstelle .

Im Einzelnen entstehen hier folgende Kosten:

  • Unterschriftsbeglaubigung: 2,50 € pro Stück
  • Beglaubigung von Kopien:  4,20 € pro Stück (weitere Beglaubigung derselben Vorlage: 2,10 € pro Stück)

Die Bearbeitung erfolgt sofort.

Mitgebracht werden muss:

  • Original
  • entsprechende Anzahl an zu beglaubigenden Kopien

Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A 4 kosten pro Seite 0,70 € (ab der 11. Seite jeweils 0,40 €).

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten!

Kontakt:

buergeramt@gemeinde-windeck.de

Ihre Ansprechpartner*innen:

Frau Frommann
Telefon: 02292 / 601-166
Fax: 02292 / 601-288
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.05

Frau Pritz
Telefon: 02292 / 601-165
Fax: 02292 / 601-288
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.04

Frau Velten
Telefon: 02292 / 601-163
Fax: 02292 / 601-288
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.06

Sachbereichsleitung:

Herr Gärtner
Telefon: 02292 / 601-162
Fax: 02292 / 601-288
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 2.03

Fachbereichsleitung:

Herr Hassel
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.10

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