Beglaubigungen
Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen usw. werden grundsätzlich im Bürgerbüro vorgenommen.
Ausgenommen sind die Beglaubigungen aus Personenstandsbüchern (Heirats- und Geburtsurkunden usw.). Hier müssen aus rechtlichen Gründen Abschriften vom Standesamt gefertigt werden.
Beglaubigungen für Rentenzwecke erfolgen durch die Rentenstelle .
Im Einzelnen entstehen hier folgende Kosten:
- Unterschriftsbeglaubigung: 2,50 € pro Stück
- Beglaubigung von Kopien: 4,20 € pro Stück (weitere Beglaubigung derselben Vorlage: 2,10 € pro Stück)
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Mitgebracht werden muss:
- Original
- entsprechende Anzahl an zu beglaubigenden Kopien
Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A 4 kosten pro Seite 0,70 € (ab der 11. Seite jeweils 0,40 €). Frau Frommann Frau Pritz Frau Velten Herr Gärtner Herr Hassel
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten!
Kontakt:
buergeramt@gemeinde-windeck.de
Ihre Ansprechpartner*innen:
Telefon: 02292 / 601-166
Fax: 02292 / 601-288
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.05
Telefon: 02292 / 601-165
Fax: 02292 / 601-288
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.04
Telefon: 02292 / 601-163
Fax: 02292 / 601-288
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.06Sachbereichsleitung:
Telefon: 02292 / 601-162
Fax: 02292 / 601-288
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 2.03Fachbereichsleitung:
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.10