Wohngeld

Einkommensschwache Mieter einer Wohnung können Wohngeld als Mietzuschuss beantragen.

Besitzer eines selbstgenutzten Eigenheimes oder einer selbst genutzten Eigentumswohnung mit geringem Einkommen können Lastenzuschuss beantragen.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Weitere grundsätzliche Informationen zur Beantragung von Wohlgeld sowie ausfüllbare und mit Eingabehilfe versehene Antragsvordrucke nebst Anlagen stehen auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.

 

Die Datenschutzerklärung für den Bereich „Wohngeld“ kann hier heruntergeladen werden:

Kontakt:

sozialamt@gemeinde-windeck.de

Ihre Ansprechpartner*innen:

Frau Gärtner
Telefon: 02292 / 601-144
Fax: 02292 / 601-295
Ort: Verwaltungsgebäude A (Rathausstr. 17), Raum A 1.01

Frau Giesbrecht
Telefon: 02292 / 601-244
Fax: 02292 / 601-292
Ort: Verwaltungsgebäude A (Rathausstr. 17), Raum A 1.01

Sachbereichsleitung:

Frau A. Schneider
Telefon: 02292 / 601-129
Fax: 02292 / 601-296
Ort: Verwaltungsgebäude A (Rathausstr. 17), Raum A 1.03

Fachbereichsleitung:

Herr Wirths
Telefon: 02292 / 601-142
Fax: 02292 / 601-295
Ort: Verwaltungsgebäude A (Rathausstr. 17), Raum A 1.04

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