Widmung der Straße „Sonnenhang/Finkenweg“ zwischen „Waldbröler Straße“
und „Burg-Windeck-Straße“ in Windeck-Schladern

Die Straße „Sonnenhang/Finkenweg“ zwischen „Waldbröler Straße“ und „Burg-
Windeck-Straße“ in Windeck-Schladern wird der Öffentlichkeit für den öffentlichen
Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.

Der betroffene Bereich ist im beigefügten Planauszug ersichtlich.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntma-
chung Klage beim Verwaltungsgericht in 50667 Köln, Appellhofplatz, erhoben wer-
den. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebe-
gehrens bezeichnen.
Die Klage ist entweder schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der
Geschäftsstelle einzulegen. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr zwei
Durchschriften beigefügt werden. Die Frist wird bei schriftlicher Klageerhebung nur
gewahrt, wenn die Klageschrift vor Fristablauf bei Gericht eingegangen ist.
Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über
den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzge-
richten im Land Nordrhein-Westfalen vom 07.11.2012 (ERVVO VG/FG) bei der elekt-
ronischen Poststelle des Verwaltungsgerichts Köln eingereicht werden.

Windeck, den 31.08.2023
Gemeinde Windeck
Die Bürgermeisterin
gez.
Gauß

Der Planauszug zur Widmung der Straße „Sonnenhang/Finkenweg“ zwischen „Waldbröler Straße“
und „Burg-Windeck-Straße“ in Windeck-Schladern kann hier heruntergeladen werden:

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