Widmung der Straße „Buchenweg“ zwischen „Hauptstraße“ und „Windecker

Straße“ in Windeck-Dattenfeld


Die Straße „Buchenweg“ zwischen „Hauptstraße“ und „Windecker Straße“ in
Windeck-Dattenfeld wird der Öffentlichkeit für den öffentlichen Verkehr als Ge-
meindestraße gewidmet.
Der betroffene Bereich ist im beigefügten Planauszug ersichtlich.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntma-
chung Klage beim Verwaltungsgericht in 50667 Köln, Appellhofplatz, erhoben
werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des
Klagebegehrens bezeichnen.
Die Klage ist entweder schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der
Geschäftsstelle einzulegen. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr zwei
Durchschriften beigefügt werden. Die Frist wird bei schriftlicher Klageerhebung nur
gewahrt, wenn die Klageschrift vor Fristablauf bei Gericht eingegangen ist.
Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über
den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanz-
gerichten im Land Nordrhein-Westfalen vom 07.11.2012 (ERVVO VG/FG) bei der
elektronischen Poststelle des Verwaltungsgerichts Köln eingereicht werden.


Windeck, den 21.12.2022


Gemeinde Windeck
Die Bürgermeisterin
gez.
Gauß

 
 
 
 
 

Die Widmung der Straße „Buchenweg“ in Windeck-Dattenfeld kann hier heruntergeladen werden:

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