Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025

Information zur Briefwahl:

Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Gemeinde Windeck beantragen und dort auch gleich wählen. Sie müssen sich dazu ausweisen können. Bitte bringen Sie neben einem Personalausweis oder Reisepass auch die Wahlbenachrichtigung mit (diese ist aber nicht zwingend notwendig).

Sie können die Briefwahlunterlagen auch mit nach Hause nehmen und dort ausfüllen. Bitte stellen Sie in diesem Fall sicher, dass Ihre Unterlagen rechtzeitig wieder im Wahlamt der Gemeinde Windeck eingehen. Sie sollten Ihre Unterlagen spätestens am vierten Tage vor dem Wahltag, am Mittwoch, den 19. Februar 2025, bei der Post aufgegeben haben.

Der rote Wahlbriefumschlag für die Bundestagswahl kann am Wahlsonntag noch bis 18 Uhr, aber nur noch beim Wahlamt der Gemeinde Windeck, Rathausstr. 12, 51570 Windeck, abgeben werden. Die Abgabe in einem der Wahllokale im Gemeindegebiet am Wahlsonntag ist nicht möglich.

Wahlscheine und damit Briefwahlunterlagen können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten grundsätzlich nur bis Freitag, den 21. Februar 2025, 15 Uhr mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt.

Wenn Sie Unterlagen für eine andere Person beantragen möchten, so müssen Sie dafür eine schriftliche Vollmacht vorlegen können. Auch hierfür kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf.

Informationen für Auslandsdeutsche:

  • Wenn Sie dauerhaft im Ausland leben und in Deutschland nicht gemeldet sind, müssen Sie die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Windeck beantragen.

Dafür müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben nach Vollendung Ihres 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück.

Wenn diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, können Sie die Eintragung in das Wählerverzeichnis per Mail (wahl@gemeinde-windeck.de), Fax (02292-601288) oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung bei der Gemeinde Windeck beantragen, in der Sie vor Ihrem Fortzug ins Ausland den Hauptwohnsitz hatten.

Dafür senden Sie bitte den folgenden Antrag ausgefüllt und unterschrieben zurück.

https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/dc589523-d709-4c43-adbc-9342dda468ad/bwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf

Der Antrag muss bis spätestens 02.02.2025 bei dem Wahlamt der Gemeinde Windeck vorliegen.

 

 

 

 

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