Waldbrandstufe 1: Sehr geringe Gefahr 
Der Wald kann ohne Einschränkungen betreten werden.
Waldbrandstufe 2: Geringe Gefahr 
Vermeiden Sie Zündquellen. Fahrzeuge dürfen weiter auf Waldparkplätzen abgestellt werden. Wege mit trockener Bodenvegetation sollten nur im unbedingten Notfall befahren werden.
Waldbrandstufe 3: Mittlere Gefahr 
Die zuständige Behörde darf den Wald sperren. Das Betreten des Waldes ist weiterhin erlaubt, aber das Auto sollte auf asphaltierten Parkplätzen abgestellt werden. Öffentliche Feuerstellen oder Grillplätze im und am Wald dürfen nicht mehr genutzt werden.
Waldbrandstufe 4: Hohe Gefahr 
In Waldgebieten sollten öffentliche Straßen und Wege, sowie Waldwege aller Art nicht verlassen werden. Die Forstbehörde darf ausgewiesene Parkplätze und touristische Einrichtungen im Wald sperren.
Waldbrandstufe 5: Sehr hohe Gefahr 
Die Forstbehörde und der Waldeigentümer dürfen den Wald sperren. Der Wald sollte weder betreten noch befahren werden.
Während der Waldbrandsaison stellt der Deutsche Wetterdienst täglich aktuelle Prognosen über die Waldbrandgefahr in Deutschland bereit:
https://www.dwd.de/DE/leistungen/waldbrandgef/waldbrandgef.html
https://www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/wbx/wbx_tab_alle_NW.html
Weitere Informationen sowie Fachdokumente finden Sie auf der Internetseite des Landesforstbetriebes Wald & Holz NRW:
https://www.wald-und-holz.nrw.de/wald-in-nrw/waldbrand