Gemeinde Windeck führt gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung durch / Umleitung wird ausgeschildert
Die Gemeinde Windeck gibt eine temporäre Verkehrsbehinderung im Gemeindegebiet bekannt: Wegen der Durchführung einer gesetzlich vorgeschriebenen Brückenhauptprüfung muss die DB-Überführung in der Grenzstraße für den gesamten Kraftverkehr vollständig gesperrt werden.
Fußgänger können den Bereich weiterhin passieren.
Die Vollsperrung tritt am Mittwoch, den 21.10.2026, ab 20:00 Uhr in Kraft und wird voraussichtlich bis Donnerstag, den 22.10.2026, um 06:00 Uhr andauern.
Durch die Verlegung der Maßnahme in die späten Abend- und Nachtstunden sollen die Beeinträchtigungen für den Berufs- und Pendlerverkehr so gering wie möglich gehalten werden.
Bei der anstehenden Maßnahme handelt es sich um die gesetzliche Hauptprüfung nach DIN 1076. Diese umfassende und „handnahe“ Sicherheitsüberprüfung muss turnusgemäß alle sechs Jahre durchgeführt werden, um die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit des Ingenieurbauwerks über den Gleisanlagen langfristig zu gewährleisten. Da für die Untersuchung spezielle Prüfgeräte und Brückenuntersichtgerät direkt auf der Fahrbahn positioniert werden müssen, ist eine Sperrung aus Sicherheitsgründen unumgänglich.
Eine entsprechende Umleitung wird für den Zeitraum vor Ort ausgeschildert. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den gesperrten Bereich zu umfahren und die ausgeschilderten Routen zu nutzen. Die Gemeinde Windeck bittet alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten.
Windeck-Rosbach, den 09.10.2026
gez. O. Patt















