Versammlungen / Demonstrationen
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstalten will, hat dies der zuständigen Kreispolizeibehörde spätestens 48 Stunden vor der Einladung zu der Versammlung anzuzeigen.
Sollten Sie eine Versammlung mit weniger als 48 Stunden Vorlauf veranstalten wollen, müssen Sie diese unverzüglich – notfalls telefonisch – gegenüber der zuständigen Kreispolizeibehörde anzeigen. Bei dieser können Sie sich auch zu einer in Planung befindlichen Versammlung beraten lassen.
Die Versammlung können Sie hier online anmelden.