Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/8.2 „Pappelstraße“

Bekanntmachung der Beschlüsse über den Entwurf der Planung inkl. Erweiterung des Änderungsbereichs sowie Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Der Rat der Gemeinde Windeck hat in seiner Sitzung am 01.07.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. „Der Rat der Gemeinde Windeck nimmt den vorliegenden Planentwurf, mit den textlichen Festsetzungen, nebst Begründung inkl. Umweltbericht, für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/8.2 „Pappelstraße“ zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Rat der Gemeinde Windeck beschließt, den Bereich für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/8.2 „Pappelstraße“ um die Flächen der Flurstücke 112, 148 und 149, Gemarkung Dattenfeld, Flur 55 zu erweitern.
  3. Mit den im bisherigen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wird entsprechend den in Anlage 8 der Beratungsvorlage formulierten Vorschlägen der Verwaltung verfahren.
  4. Der Rat der Gemeinde Windeck beschließt den vorliegenden Planentwurf mit den textlichen Festsetzungen, nebst Begründung inkl. Umweltbericht für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/8.2 „Pappelstraße“ und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.“

Die vorstehenden Beschlüsse stimmen mit den Beschlüssen des Rates der Gemeinde Windeck vom 01.07.2025 überein. Die Beschlüsse sind ordnungsgemäß zustande gekommen.

Vorstehende Ratsbeschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Windeck, den 11.08.2025

gez.

Alexandra Gauß

(Bürgermeisterin)

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