Verbrennen
Das Verbrennen von Abfall (auch Astwerk, Reisig, Schlagabraum oder Gartenabfällen) ist nicht gestattet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des RSAG.
In besonderen Ausnahmefällen, etwa bei forstamtlich bestätigtem Befall mit bestimmten Schädlingsarten, kann das Ordnungsamt der Gemeinde Windeck eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Widerrechtliches Verbrennen kann zum kostenpflichtigen Einsatz der Feuerwehr führen.