Verbrennen

Das Verbrennen von Abfall (auch Astwerk, Reisig, Schlagabraum oder Gartenabfällen) ist nicht gestattet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des RSAG.

In besonderen Ausnahmefällen, etwa bei forstamtlich bestätigtem Befall mit bestimmten Schädlingsarten, kann das Ordnungsamt der Gemeinde Windeck eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Widerrechtliches Verbrennen kann zum kostenpflichtigen Einsatz der Feuerwehr führen.

Kontakt:

ordnungsamt@gemeinde-windeck.de

Ihre Ansprechpartner*innen:

Herr Brieden
Telefon: 02292 / 601-105
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03

Herr Fröhlich
Telefon: 02292 / 601-104
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03

Sachbereichsleitung:

Herr Knöbel
Telefon: 02292 / 601-101
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03a

Fachbereichsleitung:

Herr Hassel
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.10

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