Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Ausbildung beginnen, könnten vor Beginn der Ausbildung durch die Ausbildungsstelle aufgefordert werden, eine Jugendschutzuntersuchung durchführen lassen. Zur Durchführung dieser Untersuchung ist jedoch ein Untersuchungsberechtigungsschein notwendig, welcher beim Bürgerbüro der Gemeinde Windeck ausgestellt wird.
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann persönlich oder online beantragt werden. Für eine Online- Beantragung senden Sie bitte eine Email mit den persönlichen Daten des Jugendlichen (Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum).