Umlegung

Das Umlegungsverfahren ist rechtlich in den §§ 45 ff. des Baugesetzbuches geregelt. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile können zur Erschließung oder Neugestaltung bestimmter Gebiete bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neugeordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die baulich oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile kann eine Umlegung durchgeführt werden, wenn sich aus der Eigenart der näheren Umgebung hinreichende Kriterien für die Neuordnung der Grundstücke ergeben.

Die Umlegung ist also quasi eine Art „Flurbereinigungsverfahren“ für einen begrenzten Teil der Gemeinde. Die Umlegung ist von der Gemeinde (Umlegungsstelle) in eigener Verantwortung anzuordnen und durchzuführen, wenn und sobald sie zur Verwirklichung eines Bebauungsplanes erforderlich ist.

Die Umlegung wird durch einen Beschluss der Umlegungsstelle eingeleitet und durch die Planungsabteilung der Bezirksregierung Köln (ehem. Amt für Agrarordnung) durchgeführt. Im Umlegungsbeschluss ist das Umlegungsgebiet zu bezeichnen. Die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke sind dabei einzeln aufzuführen.

Der Umlegungsbeschluss ist in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Windeck.

Nach Abschluss des Umlegungsverfahrens werden die öffentlichen Bücher (Grundbuch und Liegenschaftskataster) berichtigt.

Kontakt:

bauverwaltung@gemeinde-windeck.de


Ihre Ansprechpartner*innen:

Frau Hoffmann
Telefon: 02292 / 601-159
Fax: 02292 / 601-289
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.05

Frau Schlagheck
Telefon: 02292 / 601-164
Fax: 02292 / 601-289
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.04

Frau Von der Heiden
Telefon: 02292 / 601-134
Fax: 02292 / 601-289
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.05

Sachbereichsleitung:

Herr Schirmer
Telefon: 02292 / 601-666
Fax: 02292 / 601-289
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.03

Fachbereichsleitung:

Herr Henrichs
Telefon: 02292 / 601-136
Fax: 02292 / 601-289
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.06

Menü

Die Internetseite der Gemeinde Windeck verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies, die allein für die Funktionen und den Betrieb der Webseite erforderlich sind.

Datenschutzerklärung