Ziel der Planung ist die Rücknahme des festgesetzten Wohngebietes, das bisher nicht erschlossen und baulich genutzt worden ist. Die Flächen der bestehenden Wohnnutzungen bleiben davon ausdrücklich ausgenommen.
Mit der Teilaufhebung des Bebauungsplans werden u.a. folgende Ziele angestrebt:
- Schaffung des landesplanerischen Freiraumausgleichs für die Entwicklung eines Wohngebietes in Rosbach.
- Erhaltung von Grünland, Wald und von Flächen für die Naherholung.
Die bereits vormals im Zeitraum vom 02.01.2019 bis 01.02.2019 erfolgte öffentliche Auslegung wird nun noch einmal aus formalen Gründen wiederholt.
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes zur teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/14 „Halscheid“ mit Begründung inkl. Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, erfolgt in der Zeit vom 23.10.2023 bis einschließlich 23.11.2023.
Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
Schutzgutübergreifende Umweltschutzziele:
- Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen durch die Aufhebung des Bebauungsplanes auf die genannten Schutzgüter und Umweltschutzziele.
Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt / Artenschutz:
– Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen durch die Aufhebung des Bebauungsplanes auf die genannten Schutzgüter und Umweltschutzziele.
Fläche und Boden:
– Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen durch die Aufhebung des Bebauungsplanes auf die genannten Schutzgüter und Umweltschutzziele.
Wasser:
– Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen durch die Aufhebung des Bebauungsplanes auf die genannten Schutzgüter und Umweltschutzziele.
Klima / Luft:
- Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen durch die Aufhebung des Bebauungsplanes auf die genannten Schutzgüter und Umweltschutzziele.
Landschaft / Orts- und Landschaftsbild / Erholung:
- Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen durch die Aufhebung des Bebauungsplanes auf die genannten Schutzgüter und Umweltschutzziele.
Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzge-setzes:
- Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Angaben zur Betroffenheit entsprechender Schutzgebiete oder Schutzobjekte.
Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung:
- Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen durch die Aufhebung des Bebauungsplanes auf die genannten Schutzgüter und Umweltschutzziele.
Kulturgüter / Kulturelles Erbe / Sachgüter:
- Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen durch die Aufhebung des Bebauungsplanes auf die genannten Schutzgüter und Umweltschutzziele.
- LVR- Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, vom 06.04.2017: Hinweis auf ein Bodendenkmal
Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern:
- Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen durch die Aufhebung des Bebauungsplanes auf die genannten Schutzgüter und Umweltschutzziele.
Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie:
- Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen durch die Aufhebung des Bebauungsplanes auf die genannten Schutzgüter und Umweltschutzziele.
Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts:
- Begründung, FIRU Koblenz GmbH: In der Begründung wird angegeben, ob und in welchen Landschaftsplänen sowie sonstigen Plänen sich das Plangebiet befindet.
- Rhein-Sieg-Kreis, Stellungnahme vom 22.02.2019: Hinweis, dass kein Verfahren zur Aufstellung eines Landschaftsplanes durchgeführt wird.
Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden:
- Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen durch die Aufhebung des Bebauungsplanes auf die genannten Schutzgüter und Umweltschutzziele.
Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen / Schutzgütern:
- Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Bewertung der Wechselwirkungen zwischen den zu betrachtenden Schutzgütern bei Umsetzung der Planung.
Auswirkungen durch schwere Unfälle:
- Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Darstellung der (fehlenden) Betroffenheit.
Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen
- Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung (Aufhebung des Bebauungsplanes) im Hinblick auf die Vermeidung bzw. den Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen.
Eingriffsregelung:
- Umweltbericht, FIRU Koblenz GmbH: Beschreibung der Vorgehensweise im Hinblick auf den, sich durch die teilweise Aufhebung des Bebauungsplans ergebenden, Freiraumausgleich.
Die Einsichtnahme in die öffentlich auszulegenden Unterlagen ist für die Dauer der öffentlichen Auslegung, montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 und zudem montags bis mittwochs von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr sowie donnerstags von 13:30 bis 17:00 Uhr, bei der Gemeinde Windeck, im Sachbereich 51 – Planung/Bauverwaltung, Dachgeschoss des Rathauses, Rathausstr. 12, 51570 Windeck-Rosbach möglich.
Zusätzlich werden die öffentlich auszulegenden Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Windeck, unter https://gemeinde-windeck.de/bauen-planen/bauleitplanung/ – „laufende Bebauungsplanverfahren“, in das Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen, https://www.bauleitplanung.nrw.de, zugänglich gemacht.
Während der Auslegungsfrist können gegenüber der Gemeinde Windeck, Rathausstr. 12, 51570 Windeck, Stellungnahmen abgegeben werden (schriftlich, zur Niederschrift während der vorstehenden Zugangsmöglichkeiten der Gemeindeverwaltung oder per E-Mail an: bauleitplanung@gemeinde-windeck.de), über die der Rat entscheidet.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Windeck, den 10.10.2023
in Vertretung:
gez.
Thomas Becher
(Beigeordneter)