Straßensperrung
Gem. § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung müssen vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, die Unternehmer bzw. die beauftragenden Privatpersonen sich mit dem Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises um die Verkehrsbeschilderung und evtl. Straßensperrungen abstimmen.
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Baustellensicherung
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: 02241/13-2691
E-Mail: baustellen@rhein-sieg-kreis.de
Internet: www.rhein-sieg-kreis.de/