Straßenreinigung                      

Informationen zum gebührenrechtlichen Teil (Veranlagungsverfahren) erteilt der Bereich Haushaltswesen

Informationen zu den rechtlichen Anforderungen bei Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer sowie das Straßenverzeichnis sind der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung zu entnehmen.

Straßenreinigungsgebühr

Straßenreinigungsgebühren werden von Grundstückeigentümern für Grundstücke erhoben, die an einer zu reinigenden Straße liegen. Sie sind geregelt in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Windeck in der jeweils gültigen Fassung.

Die gemeindliche Straßenreinigung umfasst die Reinigung der Fahrbahnen und der Gehwege.

Zur Reinigung gehört auch die Winterwartung. Sie umfasst insbesondere das Schneeräumen auf den Fahrbahnen und Gehwegen sowie das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte.

Die Reinigungspflicht kann auch auf die Grundstückseigentümer übertragen werden. Sie sind dann verpflichtet, nach den Vorgaben der Satzung die Reinigung durchzuführen, sind dafür aber von der Gebührenpflicht befreit.

Dem Straßenverzeichnis, eine Anlage der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung, kann entnommen werden, wer verpflichtet ist, die Reinigung durchzuführen. Als Maßstab zur Berechnung gilt grundsätzlich die Länge der Grundstücksseite entlang der Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist (Frontlänge).

Straßenreinigungsgebühren sind auch von Hinterliegern zu zahlen. Hinterlieger sind solche Grundstückseigentümer, deren Grundstück nicht unmittelbar an die gereinigte Straße angrenzt, aber z. B. durch einen Stichweg von dieser Straße erschlossen ist.

Die Festsetzung erfolgt im Abgabenbescheid zusammen mit der Grundsteuer.

Nach der Widmung einer Straße für den öffentlichen Verkehr ist auch die Entscheidung zu treffen, von wem die Straßenreinigung durchgeführt wird. Sie erfolgt letztlich durch den Rat der Gemeinde Windeck und schlägt sich in der Straßenreinigungssatzung nieder.

Die Gebühren werden jährlich neu berechnet. Weiter Informationen entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung.

Im Falle eines Eigentumswechsels ist der neue Eigentümer von Beginn des auf den Wechsel folgenden Jahres gebührenpflichtig.

Hier kann die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Windeck heruntergeladen werden:

Kontakt:

gemeindekasse@gemeinde-windeck.de

Ihre Ansprechpartner*innen:

Herr Adolph
Telefon: 02292 / 601 – 221
Fax: 02292 / 601-274
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 2.08

Frau Nosbach
Telefon: 02292 / 601-124
Fax: 02292 / 601-274
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 2.04

Herr Stricker
Telefon: 02292 / 601-121
Fax: 02292 / 601-274
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 2.07

Fachbereichsleitung:

Frau Sonntag
Telefon: 02292 / 601-122
Fax: 02292 / 601-274
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 2.08b

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