Straßenaufbrüche, Bordsteinabsenkung

Im Gemeindegebiet werden nach vorheriger Anzeige bei der Gemeindeverwaltung von Versorgungsunternehmen Straßenaufbrüche durchgeführt. Sofern Grundstückseigentümer/innen ebenfalls einen Straßenaufbruch zum Anschluss ihres Grundstücks durchführen lassen müssen, empfiehlt es sich hier rechtzeitig mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufzunehmen und einen Antrag auf Straßenaufbruch oder zur Herstellung einer Bordsteinabsenkung einzureichen. Die Sicherung der Baustellen und die ordnungsgemäße Abwicklung des Straßenaufbruches sind dann Sache der Tief- und Straßenbau – Fachunternehmen.

 

Kontakt:

strassenaufbruch@gemeinde-windeck.de

Ihre Ansprechpartner*innen:

Herr Greis
Telefon: 02292 / 601 – 226
Fax: 02292 / 601-296
Ort: Verwaltungsgebäude A (Rathausstr. 17), Raum A 3.03

Herr Walkenbach
Telefon: 02292 / 601-137
Fax: 02292 / 601-296
Ort: Verwaltungsgebäude A (Rathausstr. 17), Raum A 3.02

Fachbereichsleitung:

Herr Patt
Telefon: 02292 / 601 – 145
Fax: 02292 / 601-296
Ort: Verwaltungsgebäude A (Rathausstr. 17), Zimmer A 2.01

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