Sterbefälle
Der Tod einer in Windeck verstorbenen Person muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Die Beurkundung erfolgt, wenn die außer der ärztlichen Todesbescheinigung erforderlichen Unterlagen vorliegen. Die mitzubringenden Unterlagen sollten vorher beim Standesamt erfragt werden, da diese individuell verschieden sein können.
Eine verstorbene Person muss beim Standesamt beurkundet werden, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Unterlagen:
- Ausweis des Verstorbenen
- Heiratsurkunde, falls der Verstorbene verheiratet war
- Heiratsurkunde und Scheidungsurteil, falls der Verstorbene geschieden war
- Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten, falls der Verstorbene verwitwet war
- Geburtsurkunde, falls der Verstorbene nie verheiratet war
- Todesbescheinigung, ausgestellt vom Arzt oder Krankenhaus
- Gegebenenfalls einen Auszug aus dem Heiratsregister oder bei ledigen Verstorbenen einen Auszug aus dem Geburtsregister
Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.