Schankerlaubnis

Nach § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen aus besonderen Anlässen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Ein besonderer Anlass wäre z. B. Dorffest, Karnevalsveranstaltung, Kirmes, Sportfest, etc..

Art der Antragstellung schriftlich oder persönlich (oder Beauftragte/r). Da die Veranstaltungen wechseln und somit die Örtlichkeiten, kann dies nur in einem persönlichen oder Telefongespräch vorab geklärt werden.

Die Zustimmung des Grundstückseigentümers ist auf jeden Fall Voraussetzung.

 

Kontakt:

gewerbeamt@gemeinde-windeck.de

Ihre Ansprechpartner*innen:

Frau Stevenson
Telefon: 02292 / 601-103
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.01

Sachbereichsleitung:

Herr Knöbel
Telefon: 02292 / 601-101
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03a

Fachbereichsleitung:

Herr Hassel
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.10

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