Reisepass

Der Reisepass ist persönlich mit dem bisherigen Reisepass oder Personalausweis zu beantragen.
Ab 01.11.2005 werden nur noch E-Pässe ausgestellt. Hierfür müssen jetzt besondere Anforderungen beim Lichtbild erfüllt werden (biometrietaugliches Foto). Bitte weisen Sie den Fotografen darauf hin.

Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Sorgeberechtigten erforderlich.

Die Bearbeitungsdauerbeträgt ca. vier bis sechs Wochen, da die Reisepässe zentral in der Bundesdruckerei in Berlin angefertigt werden.
Bei Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Gebühr 70,00 €. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 37,50 € .
Der Reisepass hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Eine Änderung des Reisepasses ist nur im Adressfeld (also bei Wohnortwechsel) möglich. Ändert sich z. B. durch Eheschließung der Familienname, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. In dringenden Fällen kann auch ein vorläufiger Reisepass beantragt werden.

Außerdem besteht die Möglichkeit einen Express-Reisepass zu beantragen. Er ist in drei bis vier Werktagen zur Abholung bei der Gemeinde bereit. Die Kosten betragen 102 € ab dem 24. Lebensjahr und 69,50 € bis zum 24. Lebensjahr.

Um einen Reisepass beantragen zu können, muss der Antragstellende sich bitte persönlich mit seinem gültigen Personalausweis und einem biometrischen Ausweisbild im Bürgerbüro einfinden.

Vorläufiger Reisepass

Die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses kann nur in dringenden Ausnahmefällen erfolgen.

Zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • alter Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Lichtbild in der Größe 45×35 mm

Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses beträgt ein Jahr. Der bisherige Reisepass ist vorzulegen.
Der Antrag auf vorläufigen Reisepass wird sofort bearbeitet. Der Antragstellende muss hierfür persönlich beim Bürgerbüro vorsprechen. Für die Bearbeitung muss der Antragstellende seinen Personalausweis, seinen bisherigen Reisepass, seine Geburtsurkunde und sein Stammbuch mitführen.

Für die Erstellung eines vorläufigen Reisepasses fallen Gebühren in Höhe von 26,00 € an.

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten!

Kontakt:

buergeramt@gemeinde-windeck.de

Ihre Ansprechpartner*innen:

Frau Frommann
Telefon: 02292 / 601-166
Fax: 02292 / 601-288
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.05

Frau Pritz
Telefon: 02292 / 601-165
Fax: 02292 / 601-288
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.04

Frau Velten
Telefon: 02292 / 601-163
Fax: 02292 / 601-288
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.06

Sachbereichsleitung:

Herr Gärtner
Telefon: 02292 / 601-162
Fax: 02292 / 601-288
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 2.03

Fachbereichsleitung:

Herr Hassel
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.10

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