Praktikumstelle
Es besteht die Möglichkeit bei der Gemeindeverwaltung Windeck verschiedene Arten von Praktika durchzuführen. Die häufigsten Anfragen sind auf Schulpraktika oder gelenkte Praktika (zum Erwerb der Fachhochschulreife) bezogen.
Gelenktes Praktikum:
Ein einjähriges oder halbjähriges gelenktes Praktikum wird in der Regel zum Erwerb der Fachhochschulreife benötigt. Gelenkte Praktika sollen auf die spätere Berufstätigkeit vorbereiten, die Berufswahlentscheidung absichern und eine Orientierung für ein mögliches Studium bieten. Im Praktikum soll der Aufbau der betrieblichen Organisation, die Abwicklung eines Gesamtprodukts/-auftrag, die Sozialstrukturen und gesellschaftliche Konsequenzen betrieblicher Handlungen vermittelt werden.
Da das alles berufsvorbereitend sein soll, sind die Tätigkeiten meist spezieller und umfangreicher.
Um mit einem einjährigen gelenkten Praktikum die Fachhochschulreife (FHR) erlangen zu können, muss zuvor der schulische Teil der FHR erlangt worden sein. Den schulischen Teil besitzt man beispielsweise, wenn die Jahrgangsstufe 12 der gymnasialen Oberstufe, des Weiterbildungskollegs oder des beruflichen Gymnasiums erfolgreich besucht wurden.
Das Praktikum ist in einem Betrieb oder einer anderen Ausbildungsstelle abzuleisten und umfasst einen ununterbrochenen Ausbildungsgang von einem Jahr.
Schulpraktikum:
Schulpraktikanten bieten wir ebenfalls die Möglichkeit, einen Einblick in die hiesige Kommunalverwaltung zu bekommen.