Personalausweis

Der neue Personalausweis ist persönlich mit dem bisherigen Personalausweis, Reisepass oder einer Geburtsurkunde (bei Erstantrag) zu beantragen. Bei dem neuen Ausweis handelt es sich um ein biometriegestütztes Identitätsdokument, sowie einem elektronischen Identitätsnachweis für E-Government und E-Business.

Ab dem 16. Lebensjahr ist ein Ausweisdokument bei deutschen Staatsbürgern Pflicht. Wenn ein Personalausweis vor dem 16. Lebensjahr ausgestellt werden soll, benötigen wir das Einverständnis aller gesetzlichen Vertreter.

Der Personalausweis hat bei Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Bei Personen unter 24 Jahren ist die Gültigkeitsdauer auf sechs Jahre beschränkt. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Eine Änderung des Personalausweises ist nur im Adressfeld (also bei Wohnungs- oder Wohnortwechsel) möglich; bei allen anderen Änderungen (z. B. Familienname nach der Eheschließung) muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.

In dringenden Fällen kann auch ein vorläufiger Ausweis ausgestellt werden.

Zur Beantragung eines Personalausweises werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Biometrisches Lichtbild (Größe 45×35 mm)
  • bisherigen Personalausweis, Reisepass oder, Geburtsurkunde bei Erstantrag
  • Bei Personen unter 16 Jahren muss eine Einverständniserklärung aller gesetzlichen Vertreter beigebracht werden
  • Bei Beantragung für Personen unter 16 Jahren, muss das Kind mitgebracht werden

Für Personen unter 24 Jahren liegen die Kosten für einen Personalausweis bei 22,80 €. Beantragt eine Person über 24 Jahre einen Personalausweis fallen Kosten in Höhe von 37,00 € an.

Die voraussichtliche Bearbeitungszeit liegt bei ca. 2 – 3 Wochen.

Die Abholung des Personalausweises kann auch durch durch eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person erfolgen. Hierfür muss der Bevollmächtigte die untenstehende Vollmacht ausgefüllt vorlegen.

 

Die verschiedenen Vollmachten zur Abholung eines Ausweisdokumentes können hier heruntergeladen werden:

Vollmachtserklärung zur Abholung eines Personaldokuments

Vollmachtserklärung zur Abholung eines Personaldokuments für ein minderjähriges Kind

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten!

Kontakt:

buergeramt@gemeinde-windeck.de

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