Obdachlosenangelegenheit

Da die Gründe für Obdachlosigkeit meist vielschichtig sind, ist eine individuelle Beratung der Betroffenen notwendig. Aus diesem Grund wird empfohlen, sich rechtzeitig mit dem Ordnungsamt in Verbindung zu setzten, damit schnellstmöglich entsprechender Wohnraum in einer Obdachlosenunterkunft beschafft werden kann.

Sollte die Obdachlosigkeit aufgrund eines Räumungsurteils eingetreten sein, ist beim Besuch im Ordnungsamt dieses Urteil mitzubringen.

Kontakt:

ordnungsamt@gemeinde-windeck.de

Ihre Ansprechpartner*innen:

Herr Brieden
Telefon: 02292 / 601-105
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03

Herr Fröhlich
Telefon: 02292 / 601-104
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03

Sachbereichsleitung:

Herr Knöbel
Telefon: 02292 / 601-101
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03a

Fachbereichsleitung:

Herr Hassel
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.10

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