Obdachlosenangelegenheit
Da die Gründe für Obdachlosigkeit meist vielschichtig sind, ist eine individuelle Beratung der Betroffenen notwendig. Aus diesem Grund wird empfohlen, sich rechtzeitig mit dem Ordnungsamt in Verbindung zu setzten, damit schnellstmöglich entsprechender Wohnraum in einer Obdachlosenunterkunft beschafft werden kann.
Sollte die Obdachlosigkeit aufgrund eines Räumungsurteils eingetreten sein, ist beim Besuch im Ordnungsamt dieses Urteil mitzubringen.