Melderegisterauskunft
Melderegisterauskünfte sind nur schriftlich bei der Meldebehörde zu beantragen.
Auskünfte werden nur erteilt, wenn mindestens drei übereinstimmende Daten (z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum) durch den Anfragenden genannt werden.
Folgende Daten werden übermittelt:
- Einfache Melderegisterauskunft:
Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschrift - Erweiterte Melderegisterauskunft:
Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Geschlecht, Sterbetag und -ort
Erweiterte Melderegisterauskünfte werden nur bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse erteilt (z. B. Mahnbescheid des Amtsgerichtes). Es wird nur Auskunft über die Daten erteilt, die unbedingt erforderlich sind. Die Verwendung der Daten ist auf diesen bestimmten Zweck begrenzt. Eine weitere Verwendung der Daten ist nicht gestattet.
Der Antrag auf Melderegisterauskunft muss schriftlich und unterschrieben beim Bürgerbüro eingereicht werden.
Für die Erstellung einer einfachen Melderegisterauskunft wird eine Gebühr in Höhe von 11,00 € fällig. Wenn eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragt wird fallen Kosten in Höhe von 15,00 € an.