Meldebescheinigung
Meldebescheinigung
Meldebescheinigungen werden gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ausgestellt.
An eine/n Beauftragte/n mit eigenem Personalausweis oder Pass sowie mit Vollmacht und Personalausweis oder Pass des Vollmachtgebers kann die Meldebescheinigung ebenfalls erteilt werden.
Bei Beantragung einer Meldebescheinigung fallen Kosten in Höhe von 9,00 € an.
Erweiterte Meldebescheinigung
Erweiterte Meldebescheinigungen werden gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ausgestellt.
In der Regel wird eine erweiterte Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt benötigt (Anmeldung zur Eheschließung).
Zur Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung ist ein Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Wird die erweiterte Meldebescheinigung durch einen Bevollmächtigten beantragt, muss der Bevollmächtigte seinen Personalausweis oder Reisepass, den Personalausweis bzw. Reisepass des Vollmachtgebers sowie eine Vollmacht mitbringen.
Auch bei der Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 9,00 € fällig.
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten!
Kontakt:
buergeramt@gemeinde-windeck.de
Ihre Ansprechpartner*innen:
Frau Frommann
Telefon: 02292 / 601-166
Fax: 02292 / 601-288
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.05
Frau Pritz
Telefon: 02292 / 601-165
Fax: 02292 / 601-288
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.04
Frau Velten
Telefon: 02292 / 601-163
Fax: 02292 / 601-288
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.06
Sachbereichsleitung:
Herr Gärtner
Telefon: 02292 / 601-162
Fax: 02292 / 601-288
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 2.03
Fachbereichsleitung:
Herr Hassel
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.10