Martinszüge
Alle Martinszüge sind unter Verwendung des beigefügten Formulars bei der Gemeinde Windeck mindestens vier Wochen vorher anzuzeigen.
Sofern die Wegstrecke eine Kreis-, Landes- oder Bundesstraße in Anspruch nimmt und nicht lediglich quert, wird darüber hinaus eine Genehmigung durch das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises notwendig.
Die notwendigen Vordrucke und Ansprechpartner beim Straßenverkehrsamt finden Sie auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises.
Das Formular zur Beantragung eines Martinszuges kann hier heruntergeladen werden: