Märkte/Veranstaltungen/Ausstellungen
Bei der Planung einer öffentlichen Veranstaltung, eines Marktes oder einer Ausstellung kann es hilfreich sein, vorab Kontakt zum zuständigen Ordnungsamt aufzunehmen.
Das Ordnungsamt wird Sie über die notwendigen Genehmigungen und Erlaubnisse informieren.
Märkte und Ausstellungen hat das Ordnungsamt auf Antrag des Veranstalters festzusetzen. (sog. „Marktfestsetzung“ nach der Gewerbeordnung)
Der Verkauf von Speisen und Getränken während einer Veranstaltung bedarf grundsätzlich der Erlaubnis. (sog. „Schankerlaubnis“ nach dem Gaststättengesetz)
Die Angaben zu Ihrer Veranstaltung können Sie per E-Mail mitteilen:
- Name, Anschrift, telefonische Erreichbarkeit und E-Mail-Adresse des Veranstalters
- Datum der Veranstaltung
- Beginn und Ende der Veranstaltung
- Ort der Veranstaltung unter Angabe der Anschrift
- Sollen Speisen und Getränke angeboten werden? Falls ja, welche?
- Wie viele WC’s sind vorhanden?
- Voraussichtliche Besucherzahl
Die Mitarbeiter des Ordnungsamts werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen.