Löschwasserversorgung
Bei Bauprojekten wird für die Baugenehmigung ein Nachweis über die vorhandene Löschwasserversorgung benötigt. Diese Bescheinigung stellt das Ordnungsamt aus.
Bei Bauprojekten wird für die Baugenehmigung ein Nachweis über die vorhandene Löschwasserversorgung benötigt. Diese Bescheinigung stellt das Ordnungsamt aus.
Herr Brieden
Telefon: 02292 / 601-105
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03
Herr Fröhlich
Telefon: 02292 / 601-104
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03
Herr Knöbel
Telefon: 02292 / 601-101
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03a
Herr Hassel
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.10