Landschaftsschutzgebiet
In Windeck steht das gesamte Gemeindegebiet außerhalb der Ortsteile unter Landschaftsschutz. Die Federführung bei der Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten hat die Bezirksregierung Köln, die damit das Ziel verfolgt, die Vielfalt, Schönheit und Eigenart der Landschaft zu erhalten. Der Landschaftsschutz ist nicht so streng wie der Naturschutz, trotzdem gibt es eine Reihe von Verboten, die in einer ordnungsbehördlichen Verordnung niedergeschrieben und veröffentlicht wurden.
Es ist z. B. verboten:
- Bauliche Anlagen zu errichten,
- Aufschüttungen und Abgrabungen vorzunehmen,
- Abfälle abzulagern,
- Hecken und Bäume zu beseitigen.