KFZ-Abmeldung /-Anschriftenänderung
Kfz-Abmeldung
Bei der Abmeldung eines Kraftfahrzeuges durch den Halter sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Kennzeichenschild(er)
- Ausweisdokument
Erfolgt die Abmeldung durch einen Bevollmächtigten werden folgende Unterlagen benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Vollmacht vom Halter oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kennzeichenschild(er)
- Ausweisdokument
Wurde das Kraftfahrzeug veräußert und der neue Besitzer nimmt die Abmeldung vor, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II oder Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Kaufvertrag
- Kennzeichenschild(er)
- Ausweisdokument
Für die Abmeldung eines Kraftfahrzeuges werden Kosten in Höhe von 16,50 € fällig. Wird noch eine Kennzeichenreservierung vorgenommen, fallen weitere Kosten in Höhe von 2,60 € an.
Kfz-Anschriftenänderung
Wer innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises nach Windeck oder innerhalb von Windeck umzieht, kann die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein im Bürgerbüro ändern lassen.
Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 10,80 € fällig.