Hundehaltung

Entsprechend der Hundesteuersatzung und dem Landeshundegesetz NRW sind alle Hunde bei der Gemeinde Windeck anzumelden. Dabei werden vier Hundearten unterschieden:

  1. Kleiner Hund (Größe <40 cm und Gewicht <20 kg)
  2. Großer Hund (Größe >40cm oder Gewicht >20 kg)
  3. Hund bestimmter Rassen (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu)
  4. Gefährliche Hunde (Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Stafforshire Bullterrier, Bullterrier und im Einzelfall für gefährlich erklärte Hunde)

Kleiner Hund 

Für kleine Hunde gelten keine gesetzlichen Vorschriften für die persönlichen Haltungsvoraussetzungen. Es wird jedoch dringend empfohlen, den Hund chippen zu lassen und eine Hundehaftpflichtversicherung für den Hund abzuschließen.

Großer Hund

Für die Haltung großer Hunde müssen Sie neben der Hundeanmeldung folgende Unterlagen vorlegen:

  1. Sachkundenachweis
  2. Mikrochipnummer
  3. Nachweis über die Hundehaftpflichtversicherung (durch Vorlage der Versicherungspolice mit Angaben zu den Deckungssummen)

Hund bestimmter Rasse

Für die Haltung eines Hundes bestimmter Rassen sind neben der Hundeanmeldung folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Antrag auf Haltungserlaubnis für die Haltung eines Hundes besonderer Rasse
  2. Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes (z.B. Veterinäramt) oder eines anerkannten Sachverständigen
  3. Mikrochipnummer
  4. Nachweis über die Hundehaftpflichtversicherung für einen Hund besonderer Rasse (durch Vorlage der Versicherungspolice mit Angaben zu den Deckungssummen)
  5. Führungszeugnis der Belegart O

Gefährlicher Hund

Für die Haltung eines gefährlichen Hundes sind neben der Hundeanmeldung folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Antrag auf Haltungserlaubnis für die Haltung eines gefährlichen Hundes
  2. Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes (z.B. Veterinäramt) oder eines anerkannten Sachverständigen
  3. Mikrochipnummer
  4. Nachweis über die Hundehaftpflichtversicherung für einen Hund besonderer Rasse (durch Vorlage der Versicherungspolice mit Angaben zu den Deckungssummen)
  5. Führungszeugnis der Belegart O
  6. Nachweis über die ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung des Hundes
  7. Nachweis über ein besonderes privates Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes

Die Unterlagen zur An- und Abmeldung eines Hundes können hier heruntergeladen werden:

 

Antrag zur Anmeldung eines Hundes

Abmeldung eines Hundes

Kontakt:

ordnungsamt@gemeinde-windeck.de

Ihre Ansprechpartner*innen:

Herr Brieden
Telefon: 02292 / 601-105
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03

Herr Fröhlich
Telefon: 02292 / 601-104
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03

Sachbereichsleitung:

Herr Knöbel
Telefon: 02292 / 601-101
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03a

Fachbereichsleitung:

Herr Hassel
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.10

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