Hinweisbekanntmachung

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Kommunen Eitorf, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Rösrath, Ruppichteroth und Windeck über die Durchführung von Archivaufgaben

Zwischen den Kommunen Eitorf, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Rösrath, Ruppichteroth und Windeck ist aufgrund der §§ 1 und 23 ff des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkG NRW), in der zurzeit gültigen Fassung eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Archivaufgaben abgeschlossen worden.

Diese Vereinbarung wurde durch den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises mit Datum vom 17.07.2023 gem. §§ 24 Abs. 2 und 29 Abs. 4 Nr. 2 GkG NRW in der zurzeit gültigen Fassung aufsichtsbehördlich genehmigt und in den amtlichen Verkündungsblättern des Rhein-Sieg-Kreises am 22.07.2023 im General-Anzeiger, Rhein-Sieg-Anzeiger, der Bonner Rundschau und der Rhein-Sieg-Rundschau bekannt gemacht.

Hierdurch ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß § 24 GkG NRW i.V.m. § 10 des Vereinbarungstextes am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft getreten.

Gemäß § 24 Abs. 3 S. 2 GkG NRW weise ich auf die durch den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises durchgeführte Veröffentlichung hin.

Windeck, 01.08.2023

In Vertretung

gez. Becher

(Beigeordneter)

 

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