Hinweisbekanntmachung: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erstellung eines Starkregenrisikomanagements für das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises
Hinweisbekanntmachung
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erstellung eines Starregenrisikomanagements für das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises
Vergangenes Jahr wurde die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erstellung eines Starkregenrisikomanagements für das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises beschlossen und durch alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie durch den Landrat unterschrieben.
Die unterzeichnete Vereinbarung wurde gemäß § 24 Abs. 2 GkG NRW der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung wurde am 13.02.2023 erteilt und am 21.02.2023 im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln veröffentlicht.
Hierdurch ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß § 24 GkG NRW i.V.m. § 8 des Vereinbarungstextes am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft getreten.
Gemäß § 24 Abs. 3 S. 2 GkG NRW weise ich auf die durch die Bezirksregierung durchgeführte Veröffentlichung hin.
Windeck, 21.03.2023
gez.
Alexandra Gauß
(Bürgermeisterin)