Hinweisbekanntmachung: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erstellung eines Starkregenrisikomanagements für das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises

Hinweisbekanntmachung

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erstellung eines Starregenrisikomanagements für das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises

Vergangenes Jahr wurde die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erstellung eines Starkregenrisikomanagements für das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises beschlossen und durch alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie durch den Landrat unterschrieben.

Die unterzeichnete Vereinbarung wurde gemäß § 24 Abs. 2 GkG NRW der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung wurde am 13.02.2023 erteilt und am 21.02.2023 im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln veröffentlicht.

Hierdurch ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß § 24 GkG NRW i.V.m. § 8 des Vereinbarungstextes am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft getreten.

Gemäß § 24 Abs. 3 S. 2 GkG NRW weise ich auf die durch die Bezirksregierung durchgeführte Veröffentlichung hin.

 

Windeck, 21.03.2023

gez.

Alexandra Gauß

(Bürgermeisterin)

 

Menü

Die Internetseite der Gemeinde Windeck verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies, die allein für die Funktionen und den Betrieb der Webseite erforderlich sind.

Datenschutzerklärung