HINWEISBEKANNTMACHUNG
des Rhein-Sieg-Kreises

Genehmigung zur Änderung des Steinbruchs Windeck-Imhausen

 

Es wird auf die Bekanntmachung des Rhein-Sieg-Kreises vom 03.03.2026 auf der Grundlage des § 10 Abs. 7 und 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG
(9. BlmSchV) hingewiesen. Sie ist auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises www.rhein-sieg-kreis.de veröffentlicht.

 

Siegburg,

Rhein-Sieg-Kreis
– Der Landrat –

Schuster

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