Hinweisbekanntmachung
Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Kommunen Eitorf, Lohmar, Much, Rösrath, Ruppichteroth und Windeck über die Durchführung von Archivaufgaben
Die zwischen den Kommunen Eitorf, Lohmar, Much, Rösrath, Ruppichteroth und Windeck aufgrund der §§ 1 und 23 ff des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkG NRW), in der zurzeit gültigen Fassung abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Archivaufgaben wurde mit Aufhebungsvereinbarung unterzeichnet von den beteiligten Kommunen am 15.06.2023, 22.06.2023, 26.06.2023, 27.06.2023 aufgehoben.
Diese Vereinbarung wurde durch den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises mit Datum vom 17.07.2023 gem. §§ 24 Abs. 2 und 29 Abs. 4 Nr. 2 GkG NRW in der zurzeit gültigen Fassung aufsichtsbehördlich genehmigt und in den amtlichen Verkündungsblättern des Rhein-Sieg-Kreises am 22.07.2023 im General-Anzeiger, Rhein-Sieg-Anzeiger, der Bonner Rundschau und der Rhein-Sieg-Rundschau bekannt gemacht.
Hierdurch ist die Aufhebungsvereinbarung gemäß § 24 GkG NRW am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft getreten.
Gemäß § 24 Abs. 3 S. 2 GkG NRW weise ich auf die durch den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises durchgeführte Veröffentlichung hin.
Windeck, 01.08.2023
In Vertretung
gez. Becher
(Beigeordneter)