Hilflose Personen
Für Personen, die sich in akuten Notlagen befinden (z. B. hilflose, verwirrte, obdachlose Personen usw.) vermitteln die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsverwaltung geeignete Hilfen.
Diese Hilfen werden in der Regel von behördlichen Fachdiensten, freien Sozialleistungsträgern oder medizinischen Diensten angeboten.