Hebesätze
Die Hebesätze gelten für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer.
Die Bemessungsgrundlagen dieser Sätze werden vom zuständigen Finanzamt ermittelt und festgesetzt (Grund- und Gewerbesteuermessbescheid).
Die ermittelte Messzahl wird mit einem Hebesatz multipliziert und durch die Gemeinde als Steuer veranlagt (Fälligkeiten: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.). Dieser Satz kann sich jährlich ändern und wird durch Ratsbeschluss in der Haushaltssatzung festgesetzt.
Es gelten folgende Hebesätze:
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): | 338 % |
Grundsteuer B (Grundstücke): | 960 % |
Gewerbesteuer: | 500 % |