Haushalt
Die Gemeinde Windeck hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen und muss dabei derzeit gleichzeitig ein Haushaltsicherungskonzept aufstellen.
Die Haushaltssatzung enthält vor allem die Festsetzung
- des Haushaltsplans
- der Steuersätze, die für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen sind.
Das Haushaltssicherungskonzept dient dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen.
Die Haushaltssatzung tritt mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gilt für das Haushaltjahr. Sie kann Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt, enthalten.
Der Entwurf der Haushaltssatzung wird nach Einbringung in den Rat und vorheriger Bekanntmachung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Einwohner und Abgabenpflichtige können innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Über diese Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.
Die vom Rat beschlossene Haushaltssatzung wird der Aufsichtsbehörde (Landrat des Rhein-Sieg-Kreises) angezeigt und zur Genehmigung vorgelegt. Erst nach erfolgter Genehmigung wird der Haushalt bekannt gemacht und tritt in Kraft.
Die Haushalt von 2018 – 2023 der Gemeinde Windeck können hier heruntergeladen werden: