Die Gemeinde Windeck sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt und befristet für die Dauer von zwei Jahren im Fachbereich 4 eine*n
Handwerker*in (m/w/d)
für den gemeindeeigenen Baubetriebshof in Teilzeit (bis 15 Wochenstunden).
Ihre Aufgaben:
- Aufforstung und Durchführung der damit verbundenen Entwicklungspflege
- Pflege und Unterhaltung des Straßenbegleitgrüns
- Unterstützung bei Artenschutzmaßnahmen
- Umgang mit verschiedenen Baumaschinen und -geräten
- Winterdienst und Rufbereitschaft bei Bedarf
Ihr Profil:
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Gärtner*in oder Forstwirt*in. Personen mit einer handwerklichen Ausbildung und Berufserfahrung in den v. g. Aufgabenbereichen können ebenfalls berücksichtigt werden.
- Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit für die Ausübung der Tätigkeit üblichen Maschinen und Fahrzeugen
- Führerschein der Klasse BE
- Bereitschaft zur Arbeit im Freien und bei unterschiedlichen Wetterbedingungen
- Flexibilität und Belastbarkeit
- Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
Das bieten wir Ihnen:
Die Vergütung richtet sich nach den persönlichen Voraussetzungen und den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) bis Entgeltgruppe 6. Es handelt sich um eine für zwei Jahre befristete Teilzeitstelle (bis 15 Wochenstunden). Neben den üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes gewährleisten wir als Mitglied der Zusatzversorgungskasse eine zusätzliche Altersversorgung. Auch die Teilnahme an einer Entgeltumwandlung zwecks Fahrradleasing ist möglich.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Fachbereichsleiter Oliver Patt, Telefon: 02292/601-145 oder E-Mail oliver.patt@gemeinde-windeck.de gerne zur Verfügung.
Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie, gerne auch per Mail, bis spätestens 18.09.2025 an:
Gemeinde Windeck
Personalverwaltung
Rathausstr. 12, 51570 Windeck
Die Gemeinde Windeck fördert die Gleichstellung aller Menschen. Die bevorzugte Berücksichtigung von Frauen gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz findet Anwendung. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten Personen werden ebenfalls besonders berücksichtigt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auf dem Postweg eingereichte Bewerbungsunterlagen nach Verfahrensabschluss aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes nicht zurückgeschickt werden.