Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, die von jedem Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten durch den Abgabenbescheid zusammen mit den Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren erhoben wird.
Sie wird zu je einem Viertel ihres Jahresbeitrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Flächen,
die Grundsteuer B für sonstige unbebaute und bebaute Grundstücke erhoben.
Die Grundsteuerhebesätze, die durch den Rat beschlossen werden, betragen in 2023:
- Grundsteuer A: 490 %
- Grundsteuer B: 750%
Das Finanzamt Siegburg führt die Bewertung des Grundbesitzes jeweils zum Feststellungszeitpunkt durch und erlässt den Einheitswert- sowie den Grundsteuermessbescheid, der die Grundlage für die Grundsteuerfestsetzung durch die Gemeinde bildet.
Bei einem Eigentumswechsel im Laufe eines Jahres ist der alte Eigentümer grundsätzlich für das gesamte Jahr, in dem der Wechsel stattfand, zur Zahlung der Grundsteuer weiterhin verpflichtet.
Informationen des Städte- und Gemeindebundes zur neuen Grundsteuer können hier heruntergeladen werden: