Gleichstellung
von Frau und Mann
“Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.” Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 3 Absatz 2
Die Umsetzung dieses Verfassungsgebots ist auch eine Aufgabe der Gemeinden §5 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW.