Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde Windeck auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes sowie der in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesätze durch Gewerbesteuerbescheid von demjenigen erhoben, der ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes betreibt.
Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag.
Gewerbesteuervorauszahlungen werden vierteljährlich erhoben (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).
Die Jahresgewerbesteuerschuld (Veranlagung) ergibt sich aus dem durch das Finanzamt erteilten Gewerbesteuermessbescheid und den von der Gemeinde festgesetzten Hebesätzen für das jeweilige Veranlagungsjahr.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 500 %.