Geburt eines Kindes

Wenn Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer anderen Geburtseinrichtung, wie z. B. in einem Geburtshaus geboren wurde, wird die Geburtsanzeige grundsätzlich von der Geburtseinrichtung übernommen. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, können Sie die Geburt auch selbst im Standesamt anmelden. Die Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche bei dem Standesamt beurkundet werden, in dessen Bezirk es zur Welt gekommen ist.

Zur Anmeldung benötigen Sie:

  • Ihren Ausweis und ggf. den Ihres Partners
  • einen Auszug aus Ihrem Heiratsregister
  • einen Auszug aus dem Geburtsregister von Ihnen und gegebenenfalls auch einen Auszug aus dem Geburtsregister des anderen Elternteils

Wenn Sie nicht verheiratet sind und bereits die Vaterschaft anerkannt wurde, bringen Sie hiervon bitte eine Ausfertigung mit:

  • Geburtsbescheinigung von der Hebamme oder dem Arzt/der Ärztin.
  • Bestimmung über den Vornamen und ggf. den Familiennamen des Kindes.

Nach der Anmeldung bekommen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes ausgehändigt.

Am besten setzen Sie sich vorab mit unserem Standesamt in Verbindung.

Kontakt:

standesamt@gemeinde-windeck.de


Ihre Ansprechpartner*innen:

Herr Stentenbach
Telefon: 02292 / 601-102
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.02a

Frau Stevenson
Telefon: 02292 / 601-103
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.01

Sachbereichsleitung:

Herr Gärtner
Telefon: 02292 / 601-162
Fax: 02292 / 601-288
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 2.03

Fachbereichsleitung:

Herr Hassel
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.10

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